Das Gesetz (genau das Berliner Nachbarrechtsgesetz) regelt nicht alle aber viele Themen und Spezialfälle. Vor Allem aber Themen wie Nachbarwände, Abstände für Bäume, Hecken und Sträucher usw. Hier einige Bespiele und ein kostenfreies Download des Berliner Nachbarrechtsgesetzes
Auszug 1. Abschnitt
§ 5 Errichten und Beschaffenheit der Nachbarwand
(1) Eine Nachbarwand darf nur errichtet werden, wenn es die beiden Nachbarn
schriftlich vereinbart haben.
§ 7 Anzeige des Anbaus
(1) Die Einzelheiten des geplanten Anbaus sind dem Eigentümer und dem ein seinem Besitz berührten unmittelbaren Besitzer des zuerst bebauten Grundstücks zwei Monate vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich anzuzeigen. Mit den Arbeiten darf erst nach Fristablauf begonnen werden.
Auszug 7. Abschnitt
§ 21 Einfriedungspflicht
Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:
1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
2. a) Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße aus betrachtet rechts liegt.
Auszug 8. Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen
§ 27 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen und Sträuchern folgende Mindestabstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:
1. mit Bäumen, und zwar
a) mit stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche, der Linde, der Platane, der Roßkastanie, der Stieleiche, der Pappel, der Weißbirke, der Douglasfichte und dem
Walnußbaum 3,00 m,
b) mit Bäumen, die nicht unter Buchstabe a oder c fallen 1,50 m,
c) mit nicht hochstämmigen Obstbäumen 1,00 m,
2. mit Sträuchern 0,50 m.
§ 28 Grenzabstände für Hecken
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben
mit Hecken von den Nachbargrundstücken folgende Mindestabstände einzuhalten:
1. mit Hecken über 2 m Höhe 1,00 m,
2. mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m.